Gemäss dem Zuger Gastgewerbegesetz ist der Ausschank von alkoholhaltigen Getränken bewilligungspflichtig. Je nach Art des Betriebs fallen jährlich Kosten von 100 Franken oder 300 Franken an. Da die Zuger Gemeinden davon den vollen Betrag erhalten, dürfen sie nach dem kantonalen Gastgewerbegesetz auch über dessen Höhe, sowie allenfalls einen Erlass entscheiden. Wie der Baarer Gemeinderat jetzt mitteilt, hat er in seiner Sitzung vom 24. November einen solchen Erlass beschlossen.
Für Gemeinde verschmerzbar, für Wirte ein Lichtblick
Bereits im März hat der Gemeinderat entschieden, dass Wirte diese Abgabe für den Alkoholausschank vorerst nicht bezahlen müssen. Schon damals wurde in Aussicht gestellt, diese im Herbst ganz zu erlassen, sollte sich die Situation nicht wesentlich verbessern. Mit dem Beschluss verzichtet die Gemeindekasse auf 19'000 Franken. «Für die Gemeinde ist der Verzicht verschmerzbar», sagt Gemeindepräsident Walter Lipp. «Für den einzelnen Betrieb ist der Erlass der Abgabe eine Entlastung und ein Lichtblick in einer schwierigen Zeit.»
(red.)