Zentralschweiz
Zug

Kleine Verwahrung für Zuger Schläger

Kleine Verwahrung für Zuger Schläger

11.07.2018, 20:22 Uhr
· Online seit 11.07.2018, 20:14 Uhr
Der Mann verprügelte letzten August in Baar eine Frau und deren Stieftochter
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Das Zuger Strafgericht hat bei einem Mann die kleine Verwahrung angeordnet. Im vergangenen Jahr hatte der damals 34-Jährige eine Frau und ihre Stieftochter verprügelt.

Die Verteidigung hatte beim Prozess auf Notwehr plädiert. Dies weil er jahrelang gemobbt, attackiert und schikaniert worden sei. Die Verteidigung hätte deshalb für den Angeklagten einen Freispruch gefordert. Ein ärztliches Gutachten zeigt, dass der Mann schizophren ist. Deshalb argumentierte die Staatsanwaltschaft, dass der Mann sich das Mobbing zu einem Grossteil nur eingebildet hatte. Sie wollte, dass der Mann zwar wegen Schuldunfähigkeit nicht ins Gefängnis, dafür aber in eine stationäre Therapie muss.

Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft

Diesem Antrag ist das Gericht nun gefolgt. Dies deshalb, weil der Man als gefährlich eingestuft wird und bei ihm eine hohe Rückfallgefahr besteht. Die stationäre Therapie ist zeitlich unbegrenzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat noch nicht entschieden, ob sie das Urteil weiterziehen möchte. 

veröffentlicht: 11. Juli 2018 20:14
aktualisiert: 11. Juli 2018 20:22

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