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Mehrwertabgabe kommt vors Zuger Stimmvolk

Mehrwertabgabe kommt vors Zuger Stimmvolk

08.11.2018, 11:24 Uhr
· Online seit 08.11.2018, 10:45 Uhr
Die Zeit drängt, sonst können keine Einzonungen mehr gemacht werden
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Im Kanton Zug kann das Stimmvolk an der Urne über die umstrittene Mehrwertabgabe bei Bauprojekten entscheiden. Diese beinhaltet, dass Gemeinden bei Auf- und Umzonungen maximal 20 Prozent Mehrwertabschöpfung einziehen dürfen. 27 Mitglieder des Zuger Kantonsparlaments der linken Ratsseite und der SVP wollen aber, dass Investoren mehr an den Staat abliefern sollen. Sie haben deshalb das Behördenreferendum beschlossen. Der Bund verpflichtet die Kantone die Mehrwertabgabe bis am 1. Mai 2019 umzusetzen. Aufgrund des Behörden Referendums wird es nun im Kanton Zug knapp mit der fristgerechten Umsetzung.

Enger Zeitplan

Gemäss Baudirektor Urs Hürlimann (FDP) dürfte die Mehrwertvorlage am 10. Februar 2019 an die Urne kommen. Wird sie angenommen, könnte das Gesetz gerade noch rechtzeitig bis zum 1. Mai in Kraft gesetzt werden - jenes Datum, das der Bund vorschreibt. Wird die Regelung jedoch abgelehnt, könnten ab dem 1. Mai 2019 keine Einzonungen mehr stattfinden. Diese wären verboten, weil der vom Bund vorgeschriebene Ausgleichsartikel fehlen würde.

veröffentlicht: 8. November 2018 10:45
aktualisiert: 8. November 2018 11:24

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