Im April 2023 reichte der Geschäftsführer eines Zuger Unternehmens die Steuererklärungen für 2021 und 2022 ein. Als die Steuerbehörden die fälligen Steuern einziehen wollten, verweigerte der Firmenchef die Zahlung und legte Einspruch ein. Seine Begründung: Die Steuerbehörden von Kanton und Bund hätten keine Berechtigung, Steuern zu erheben, schreibt «Zentralplus».
Theorie sei unter Staatsverweigerer bekannt
Diese Vorstellung, dass der Staat lediglich eine Firma sei und daher keine Steuern einziehen dürfe, sei in Kreisen der sogenannten Staatsverweigerer verbreitet. Das Zuger Verwaltungsgericht führt aus, dass der Firmenchef hauptsächlich mit solchen Theorien argumentierte. Und das nicht zum ersten Mal.
Bereits 2021 kam es zu einem Konflikt mit den Zuger Steuerbehörden wegen der Steuern von 2019. Der Unternehmer stellte die Mahnungen der Behörden infrage und forderte deren Stornierung. Dies «infolge fehlender hoheitlicher Legitimation, da die Steuerverwaltung des Kantons Zug heimlich und illegal in eine Kapitalgesellschaft respektive eine Tochtergesellschaft des (ebenfalls verdeckt und illegal in ein Unternehmen umgewandelt) Kantons Zug umgewandelt worden sei, so «Zentralplus».
Grosser Mehraufwand durch solche Forderungen
Der Firmenchef zweifelte nicht nur die Befugnisse der Steuerbehörden an, sondern auch die des Verwaltungsgerichts. Er forderte, dass alle Richterinnen und Richter, die mehr als die Hälfte ihres Einkommens vom Kanton Zug beziehen, in den Ausstand treten.
Solche Forderungen stellen die Behörden schweizweit vor Herausforderungen. Laut einer Umfrage von SRF sei der Umgang mit diesen Fällen sehr aufwendig, obwohl der genaue Mehraufwand nicht beziffert werden könne.
Gericht widerspricht der Theorie
Das Verwaltungsgericht stellte in seinem neuesten Urteil klar, dass die Gesetze gültig sind und die Steuerämter befugt sind, Steuern einzuziehen. An der Höhe der berechneten Steuern hatte der Firmenchef nichts auszusetzen.
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(red.)