Zentralschweiz
Zug

Mutter lässt Elfjährigen in Zuger Einkaufszentrum stehlen

Strafbefehl

Mutter lässt Elfjährigen in Zuger Einkaufszentrum stehlen

05.07.2021, 16:15 Uhr
· Online seit 05.07.2021, 08:33 Uhr
Gross für die Familie einkaufen, das ist in einer geräumigen Filiale eines Schweizer Detailhandelskonzerns praktisch und zeitsparend. Anfang 2020 hat ein Elfjähriger mit einem Einkaufswagen voller Lebensmittel den Hinterausgang genommen. So kam er nicht an der Kasse vorbei.
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Ob es eine Masche war, ist nicht bekannt. Doch was eine Frau im Januar 2020 gemacht hat, auf diese Idee muss man selbst noch kommen. Wie die Zuger Zeitung berichtet, ging die 41-Jährige zum Einkaufen über die Kantonsgrenze. Das macht mehr Spass und das Parkieren ist auch schnell erledigt, könnte man meinen. Im Schlepptau hatte sie ihren elfjährigen Sohn. Mit ihm streift sie durch das Verkaufslokal einer grossen Handelskette in einem Zuger Einkaufszentrum. Was genau alles in ihrem Einkaufswagen Platz fand, ist nicht bekannt. Bekannt ist hingegen der Wert der Waren, die sich im Einkaufswagen fanden: 538 Franken und 5 Rappen.

Die Mutter hatte wohl zu Beginn des Einkaufs bemerkt, dass man sich leicht aus der Filiale stehlen könne, ohne von einer Aufsichtsperson erwischt zu werden. Vor allem dann, wenn in diesem Eingangsbereich ein grosses Gewusel herrscht.

Welchen Auftrag die Mutter ihrem Sohn erteilte, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Bestätigt ist aber, dass die Mutter auf dem gleichen Weg, auf dem sie in den Laden kam, wieder zurück ging. Ihr Sohn folgte ihr mit vollem Einkaufswagen. Der Diebstahl war vollführt.

Anstiftung zu Diebstahl

Die Mutter war dabei die Anstifterin, ihr Sohn wäre eigentlich auch schon strafmündig. Die strafrechtliche Verantwortung beginnt in der Schweiz mit dem 10. Geburtstag. Es ist bei diesem Fall eines gefüllten Einkaufswagens jedoch davon auszugehen, dass die Motivation für die Tat nicht beim Jungen lag. 

Im Strafbefehl ist dann zu lesen, dass der Tatbestand der Anstiftung zum Diebstahl gegeben sei: Die Frau handelte in der Absicht, sich «dadurch einen unrechtmässigen Vermögensteil zu verschaffen» und über «diesen nach eigenem Gutdünken» zu verfügen. Die Ausstellung des Strafbefehls kostet die Frau 400 Franken. Ebenso hoch ist die Busse. Da hätte die gute Frau doch lieber gleich alles ordnungsgemäss bezahlt. Ob ihr Verhalten der weiteren Entwicklung des Sohns förderlich war, respektive ist, steht auf einem anderen Blatt Papier.

veröffentlicht: 5. Juli 2021 08:33
aktualisiert: 5. Juli 2021 16:15
Quelle: PilatusToday

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