Damit muss ab diesem Freitag auch in den Zimmern der Patientinnen und Patienten resp. Heimbewohnenden eine Maske getragen werden, wie die Gesundheitsdirektion am Mittwoch in einer Mitteilung präzisiert. Ab Montag, 27. Dezember, gilt zudem für alle Besuchenden zusätzlich die 3G-Regel.
Mit den neu beschlossenen Regeln wolle die Zuger Kantonsregierung die besonders gefährdeten Personen in Pflegeheimen und Spitälern möglichst effektiv vor einer Ansteckung schützen.
Zertifikats- und Maskenpflicht für alle Besuchenden
Neu ist also ab dem 24. Dezember, dass die Maskenpflicht für Besuchende nicht nur in den öffentlich zugänglichen Innenbereichen, sondern auch in den Zimmern der Bewohnerinnen und Bewohner gilt. Ausgenommen sind einzig Kinder unter 7 Jahren.
Ab dem 27. Dezember müssen zudem alle Besucherinnen und Besucher von Spitälern, Kliniken sowie Alters- und Pflegeheimen ein gültiges Covid-Zertifikat (3G) vorweisen. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind Kinder unter 16 Jahren.
Einheitliche Regeln für alle Einrichtungen
Verschiedene der neu erlassenen Regelungen werden in den Spitälern und Pflegeheimen schon jetzt in der einen oder anderen Form umgesetzt, schreibt die Gesundheitsdirektion. Mit diesem Regierungsratsbeschluss werde nun aber sichergestellt, dass das «hohe Schutzniveau einheitlich und in allen stationären Gesundheitseinrichtungen im Kanton Zug» gilt, so die Direktion weiter.
(red.)