Zentralschweiz
Zug

Neues Hochhausreglement für die Stadt Zug

Neues Hochhausreglement für die Stadt Zug

27.09.2018, 17:00 Uhr
· Online seit 26.11.2017, 13:40 Uhr
56,4 Prozent der Stimmberechtigten haben das Reglement angenommen.
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In der Stadt Zug wird in Zukunft klar geregelt, wo und wie hoch Hochhäuser gebaut werden dürfen. Die Stimmberechtigten haben das neue Hochhausreglement mit 56,4 Prozent angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 43,6 Prozent.

Mit dem neuen Reglement werde der Entscheid der Zuger Bevölkerung gegen eine weitere Zersiedelung der Landschaft aus dem Jahr 2013 umgesetzt, teilte der Zuger Stadtrat mit. Heute können Hochhäuser grundsätzlich auf dem gesamten Zuger Stadtgebiet gebaut werden - ausser zwischen den SBB-Gleisen und dem Seeufer. 

Das neue Reglement legt nun fest in welchen Gebieten wie hoch gebaut werden kann. Dabei handelt es sich ausschliesslich um Areale innerhalb der Verdichtungsgebiete. Aktuell gibt es in der Stadt Zug über 50 Hochhäuser. Die meisten stammen aus den 1960er und 1970er Jahren. Als Hochhäuser gelten gemäss Reglement Gebäude mit einer Höhe über 30 Meter.

veröffentlicht: 26. November 2017 13:40
aktualisiert: 27. September 2018 17:00

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