Professionelle Beistände für Kindes- und Erwachsenenschutzmandate im Kanton Zug dürfen künftig mit maximal 80 Fällen betraut werden. Dies hat der Zuger Regierungsrat beschlossen. Mit der Belastung von 80 Fällen sei man an der obersten Grenze liess die Zuger Regierung verlauten. Eine bessere Lösung lasse das aktuelle Sparprogramm aber nicht zu. Mit 80 Fällen kann ein Beistand jährlich 16 bis 26 STunden pro betreuter Person aufwenden. Im Kanton Zug werden zur Zeit mehr als 1200 Leute durch einen Beistand unterstützt. Bei den Kindern sind die Beistände weitgehend Profis, während bei der Erwachsenen-Betreuung zu 70 Prozent private Mandatsträger am Werk sind. Diese Zahl von freiwilligen Beiständen im Kanton Zug ist vergleichsweise sehr hoch. In andern Kantonen sind auch bei Erwachsenenschutz-Fällen nur 10 bis 20 Prozent Freiwillige tätig.