Die Zugerverwaltung führt ab Samstag, 10. Mai das Öffentlichkeitsprinzip ein. Grundsätzlich erhält jede Person, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz, das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten wie etwa Sitzungsprotokollen, Gutachten oder Verträgen. Dies war bis anhin nicht so. Die Behörden verweigerten den Zugriff auf die genannten Dokumente nach Geheimhaltsungsprinzip.
Ab Samstag kann die Verwaltung nur noch in begründeten Fällen die Herausgabe von Dokumenten oder Teilen davon einschränken, zum Beispiel bei noch laufenden Geschäften oder wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen tangiert sind. Sicherheitsdirektor Beat Villiger freute sich über die Neuerungen:
"Die Rechte der Einzelnen werden gestärkt und sie erhalten mehr Einblick in die Tätigkeit der Verwaltung."
Zudem wird eine neue Fachstelle für das Öffentlichkeitsprinzip bei der Staatskanzlei als zentrale Ansprechstelle für Bevölkerung eingerichtet und zur Verfügung stehen. Die Bearbeitung der Gesuche verursache bei der Verwaltung aber keinen grossen Mehraufwand, so Beat Villiger weiter.
Interessierte, die in öffentliche Dokumente einblicken möchten, können ihre Anfrage auf schriftlichem Weg an diese Dienststelle richten. Es reicht ein Brief, eine E-Mail oder ein Gesuch per Onlineformular, das die Verwaltung auf der Internetseite des Kantons eingerichtet hat.