Vereiste Scheiben und schneebedeckte Autos. Sinken die Temperaturen unter den Gefrierpunkt, sind viele Lenkerinnen und Lenker mit einem fahruntauglichen Fahrzeug unterwegs. Das hat Konsequenzen.
Viele Autofahrerinnen und -fahrer nehmen sich in den Wintermonaten nicht die nötige Zeit, um das Fahrzeug von Schnee und Eis zu befreien. Das Resultat: Für die Autofahrt wird lediglich ein Guckloch auf der Frontscheibe freigekratzt.
«Das reicht nicht», teilt die Kantonspolizei Zug in einer Medienmitteilung vom Freitag mit. Gesetzlich muss das Fahrzeug in einem betriebssicheren und vorschriftsgemässen Zustand geführt werden. Das bedeutet: Scheiben, Rückspiegel, Lichter und Kontrollschilder müssen freigehalten werden.
Mehrere «Gucklochfahrer» wurden gebüsst
In den letzten Tagen und Nächten hat die Zuger Polizei mehrere Fahrzeuglenkende gestoppt, die mit vereisten Scheiben unterwegs waren. Das Fehlverhalten im Strassenverkehr hat Folgen: Die Autofahrenden werden verzeigt und müssen mit einem Ausweisentzug rechnen. Zudem droht eine Geldbusse in der Höhe von mehreren hundert Franken.
Die Zuger Polizei appelliert an die Vernunft der Fahrzeuglenkenden. Die «Gucklochfahrer» bringen nicht nur sich selber, sondern auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer in Gefahr. Somit lohnt sich das Einhalten der Verkehrsvorschriften nicht nur finanziell: Unfälle werden verhindert.