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Spiess-Hegglin gegen «Blick»: Urteil kommt erst in zwei Monaten

Spiess-Hegglin gegen «Blick»: Urteil kommt erst in zwei Monaten

10.04.2019, 15:07 Uhr
· Online seit 10.04.2019, 11:30 Uhr
Spiess-Hegglin verlangt eine öffentliche Entschuldigung des «Blick»
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Das Zuger Kantonsgericht muss entscheiden, ob der "Blick" 2014 die Persönlichkeit der Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin verletzt hat und sich deswegen entschuldigen muss. Ringier weist die Vorwürfe zurück. Die Boulevardzeitung habe korrekt gehandelt.

Am 24. Dezember 2014 hatte der «Blick» einen Artikel über die damaligen Zuger Kantonsratsmitglieder Spiess-Hegglin (Grüne) und Markus Hürlimann (SVP) veröffentlicht mit dem Titel: "Sex-Skandal um SVP-Politiker: Hat er sie geschändet?". Am Mittwoch hat das Verfahren vor dem Kantonsgericht Zug stattgefunden.

Persönlichkeit sei verletzt worden

Spiess-Hegglin will, dass das Kantonsgericht feststellt, dass der "Blick" mit diesem Artikel ihre Persönlichkeit verletzt habe. Das Leben der damals 34-jährigen Frau und Mutter sei an Heiligabend 2014 von Ringier unvorbereitet auf schamlose Weise erschüttert worden, sagte ihre Anwältin.

Für die Anwältin ist klar, dass der "Blick" damals über etwas berichtet habe, das für die Öffentlichkeit nicht relevant sei. Das Blatt habe mit einem juristisch ungeklärten Sachverhalt eine Story gemacht, ihre Mandantin blossgestellt und den Opferschutz verletzt. Die Anwältin beschrieb Spiess-Hegglin, die sich heute gegen Hass im Netz einsetzt, auch als starke Frau. Sie habe sich selbst am Schopf gepackt und aus dem Sumpf gezogen, sagte sie. Dieses neue Leben der ehemaligen Politikerin sei aber nicht selbstgewählt, sondern ihr von Ringier und seiner sexistischen Berichterstattung aufgezwungen worden.

Entschuldigung auf der Frontseite

Spiess-Hegglin verlangt vom Medienhaus eine Entschuldigung. Diese solle Mit grosser Schrift auf der Frontseite des "Blick" und auch online publiziert werden. Diese Art Genugtuung könnte helfen, den Reputationsschaden ihrer Mandantin zu beseitigen, sagte die Anwältin.

"Blick" sieht keine Schuld

Der Anwalt von Ringier beantragte dem Gericht, die Klage abzuweisen. Der "Blick" habe damals korrekt berichtet und keine Persönlichkeitsverletzung begangen. Die Privatsphäre sei nicht absolut geschützt, es gebe auch die Meinungs- und Medienfreiheit.

Für den Ringier-Anwalt hatte "Blick" zu Recht über die Vorkommnisse berichtet. Spiess-Hegglin und Hürlimann seien Präsidenten ihrer jeweiligen Partei gewesen und hätten zur Zuger Politprominenz gehört. Sie habe ihn wegen eines mutmasslichen Sexualdelikts angezeigt und er sei in Untersuchungshaft gesetzt worden. Eine Kantonsrätin habe einen Kantonsrat ins Gefängnis gebracht, fasste er die den Sachverhalt aus der Sicht des "Blick" zusammen.

Spiess-Hegglin brauche Selbstmitleid

Für Ringier ist Spiess-Hegglin weniger Opfer als Täterin. Der Anwalt warf ihr vor, Selbstmitleid zu zelebrieren und begehrlich zu sein. Es sei sie selbst, die durch ihre Präsenz in den sozialen Medien die Erinnerungen an den Skandal von 2014 wachhalte. Das Urteil des Kantonsgerichts dürfte in rund zwei Monaten vorliegen.

Quelle: sda

veröffentlicht: 10. April 2019 11:30
aktualisiert: 10. April 2019 15:07

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