Zentralschweiz
Zug

Stadt Zug entscheidet über neues Hochhausreglement

Stadt Zug entscheidet über neues Hochhausreglement

27.09.2018, 17:00 Uhr
· Online seit 16.11.2017, 15:55 Uhr
Die wichtigsten Informationen zur Abstimmung
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In der Stadt Zug soll es nur noch in bestimmten Gebieten Hochhäuser geben. Dies hat das Zuger Stadtparlament Ende August mit dem neuen Hochhausreglement entschieden. Dagegen wehrte sich die SP im Parlament und verlangte erfolgreich eine Abstimmung. Darum wird jetzt am 26. November an der Urne entschieden.

Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Zug gibt es schon heute über 50 Hochhäuser. Die meisten von ihnen sind weniger als 35 Meter hoch. Abgesehen von den neusten Bauten – Uptown (63 Meter), Parktower (81 Meter), Obstverband (50 Meter) und jenem an der Baarerstrasse 125 (56 Meter) – sind die bisherigen Hochhäuser im Maximum 45 Meter hoch. Für die Rechts- und Planungssicherheit in der Stadt Zug ist es von Bedeutung, für den Bau von Hochhäusern grundeigentümerverbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies erfolgt mit dem vorliegenden Reglement.

Bestimmte Zonen für Hochhäuser

Das Reglement legt fest, in welchen Gebieten der Stadt in Zukunft wie hoch gebaut werden kann. Es handelt es sich ausschliesslich um Areale innerhalb der Verdichtungsgebiete. Damit wird der klare Entscheid der Zuger Bevölkerung gegen eine weitere Zersiedelung der Landschaft aus dem Jahr 2013 umgesetzt und die verdichtete Entwicklung der Stadt Zug in einem klar begrenzten Rahmen abgewickelt. Heute sind Hochhäuser grundsätzlich auf dem gesamten Stadtgebiet zulässig – ausser zwischen den SBB-Gleisen und dem Seeufer. Mit dem neuen Reglement werden zudem die Anforderungen an Hochhäuser definiert und nachbarrechtliche Beeinträchtigungen geregelt. Auch die Verfahrensabläufe sind klar umschrieben. Jedes Hochhaus bedingt einen Bebauungsplan, welcher dem Grossen Gemeinderat zu unterbreiten ist und dem fakultativen Referendum untersteht.

veröffentlicht: 16. November 2017 15:55
aktualisiert: 27. September 2018 17:00

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