Zentralschweiz
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Stadt Zug stärkt Normalverdiener

Stadt Zug stärkt Normalverdiener

06.11.2015, 06:22 Uhr
· Online seit 05.11.2015, 18:00 Uhr
Stadt gibt sich neue Regeln für die Vergabe preisgünstiger städtischer Wohnungen
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7. März 2020 - 00:33

Stadt Zug: Preisgünstige Wohnungen für Normalverdiener

Reiche raus und Normalverdienende rein - Wer in der Stadt Zug viel verdient oder besitzt, hat kein Anrecht mehr auf eine preisgünstige städtische Wohnung. Die Stadtregierung führt Einkommens- und Vermögensobergrenzen ein.

Die Stadt Zug besitzt fast 300 Wohnungen, die sie preisgünstig vermietet. In diesen Wohnungen sollen nun keine Mieterinnen und Mieter mehr wohnen, die viel verdienen oder besitzen. Deshalb führt die Stadtregierung neue Richtlinien für die Zuteilung der preisgünstigen Wohnungen ein. 

«Der Stadtrat will, dass in diesen Wohnungen Menschen leben können, die sonst Mühe hätten, in der Stadt Zug eine bezahlbare Wohnung zu finden», sagte Stadtrat Karl Kobelt, Vorsteher des Finanzdepartements der Stadt Zug, gegenüber Radio Pilatus. Bisher gelte in Zug als einzige Bedingung für die Vermietung von preisgünstigen Wohnungen die Belegungsdichte. Die bisherige Praxis sei aber nicht unproblematisch, so Kobelt. Der Stadtrat könne heute nicht ausschliessen, dass in preisgünstigen Wohnungen der Stadt Zug finanziell gut situierte Menschen wohnen würden – wie das etwa auch in den Städten Bern und Zürich der Fall sei. 

Stadt Zug schafft klare Verhältnisse

Deshalb werde für die Mieterinnen und Mieter solcher preisgünstigen Wohnungen neu eine Einkommens- und Vermögensobergrenze eingeführt, so der Zuger Stadtrat. Künftig darf
demnach das steuerbare Einkommen aller Bewohner einer preisgünstigen Wohnung höchstens sechsmal so hoch sein wie der jährliche Nettomietzins.

Was das bedeutet, zeigte der Zuger Stadtrat an einem konkreten Beispiel: Das steuerbare Einkommen einer Familie in einer Wohnung mit einem monatlichen Mietzins von 2000 Franken (Jahresmietzins 24 000 Franken) darf nicht höher als 144'000 Franken sein. Gleichzeitig gilt eine Vermögensobergrenze von 500'000 Franken; wer
mehr besitzt, hat grundsätzlich kein Anrecht mehr auf eine preisgünstige Wohnung der Stadt Zug. 

Stadt will Mietern auf die Finger schauen

Bei der Zuteilung einer frei werdenden Wohnung würden nach wie vor Familien mit geringem Einkommen bevorzugt, beschwichtigt der Stadtrat. "Die Obergrenzen sind als Höchst- und nicht als Richtwerte zu verstehen", betonte Stadtrat Karl Kobelt.

Das städtische Finanzdepartement überprüft künftig, ob die Mieterinnen und Mieter die verschärften Richtlinien einhalten. Verlangt werde von allen Mietern eine Selbstdeklaration ihrer Belegungs-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, so Kobelt. Damit will die Stadt die Einhaltung der Regeln überwachen. Die erstmalige Überprüfung werde voraussichtlich im ersten Halbjahr 2016 erfolgen. 

veröffentlicht: 5. November 2015 18:00
aktualisiert: 6. November 2015 06:22

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