Zentralschweiz
Zug

Todesfall in der Strafanstalt Bostadel ZG

Todesfall in der Strafanstalt Bostadel ZG

04.03.2019, 15:18 Uhr
· Online seit 04.03.2019, 14:56 Uhr
Verwahrter Häftling klettert auf Geländer und stürzt 11 Meter in die Tiefe
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In der Strafanstalt Bostadel im Kanton Zug ist am Samstag ein Häftling ums Leben gekommen. Der 41-Jährige kletterte über das Geländer des Spazierhofs und stürzte rund elf Meter in den Innenbereich des Gefängnisareals. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen, wie die Strafanstalt in einer Mitteilung schreibt.

Am Samstag, 2. März, kam es in der Haftanstalt Bostadel in Menzingen zu einem Todesfall. Ein 41-jähriger Häftling kletterte über das Geländer des Spazierhofs und stürzte anschliessend in den Innenbereich des Gefängnisareals - welcher elf Meter tiefer liegt. Der aufgebotene Notarzt konnte beim Mann nur noch den Tod feststellen. Gemäss bisherigen Erkenntnissen handelt es sich um einen Suizid, wie die Strafanstalt mitteilte.

Beim Toten handele es sich um einen 41-jährigen Mann, welcher seit rund 20 Jahren in Haft sitzt und seit 2014 ordentlich verwahrt war. Er war wegen einem schweren Delikt gegen Leib und Leben verurteilt worden und sass seine Strafe seit vergangenem August in der interkantonalen Strafanstalt Bostadel ab. Wie die Gefängnisdirektion auf Anfrage von Radio Pilatus und Tele1 sagte, handelt es sich beim Mann nicht um einen Zentralschweizer und auch das begangene Delikt habe keinen Bezug zur Zentralschweiz.

Interne Überprüfung angeordnet

Die Gefängnisdirektion überprüft nun, ob das Konzept des Spazierhofs angepasst werden muss. Dieses besteht bereits seit 40 Jahren, wie die Strafanstalt schreibt. Ausserdem habe die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung eingeleitet, was bei Todesfällen in Strafanstalten üblich sei. 

Die Interkantonale Strafanstalt Bostadel gehört zum Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz. Sie wird von den Kantonen Basel-Stadt und Zug gemeinsam geführt. Die Strafanstalt Bostadel ist eine geschlossene Anstalt, die Strafen und Massnahmen an Wiederholungstätern und an Straftätern mit besonderer Flucht- oder Gemeingefahr vollzieht.

veröffentlicht: 4. März 2019 14:56
aktualisiert: 4. März 2019 15:18

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