Die neue Umfahrungsstrasse soll das Ortszentrum von Cham entlasten. «Sie bringt für das Ortszentrum von Cham verschiedene markante Verbesserungen. Die damit verbundene Entlastung vom individuellen motorisierten Verkehr wird die Lebens- und Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen, der Langsamverkehr kann einfacher und sicherer zirkulieren und auch der öffentliche Verkehr wird wieder pünktlicher sein», gibt sich Baudirektor Florian Weber zuversichtlich.
Damit ist die UCH ein drittes wichtiges Grossprojekt im Kanton Zug nach der Nordzufahrt in die Stadt Zug und der Tangente Zug-Baar.
Juristischer Rundumschlag
Das Grossprojekt war seit Jahren immer wieder Zielscheibe diverser Beschwerden. Worüber hat nun das Bundesgericht konkret entschieden? Auf Anfrage von PilatusToday spricht Baudirektor Florian Weber von einem «Rundumschlag an Beschwerden». So hätten die Beschwerdeführer unter anderem geltend machen wollen, dass das Projekt für Mehrverkehr sorgen und den Lärmschutz verletzen werde. Auch seien gewisse Änderungen am Projekt, wie etwa eine zusätzliche Brücke, so gravierend, dass die Gemeinde Cham erneut darüber abstimmen sollte, so die Beschwerdeführerschaft. «Wir wären damit nach Jahren wieder zurück auf Feld eins», so Weber. Juristisch haltlos, befand jetzt das Bundesgericht.
Der Kanton rechnet mit einem voraussichtlichen Baustart 2023. Die Eröffnung ist 2027 geplant.
(red.)