Zentralschweiz
Zug

Verfahren zu Zuger-Sexgeschichte wird wohl eingestellt

Verfahren zu Zuger-Sexgeschichte wird wohl eingestellt

14.08.2015, 12:21 Uhr
· Online seit 14.08.2015, 12:08 Uhr
Laut Staatsanwaltschaft fehlen Hinweise für Straftat
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Wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug mitteilt, wird die Untersuchung zu einem mutmasslich begangenen Sexualdelikt an der Landammannfeier von Dezember 2014 eingestellt. Trotz den gefundenen DNA-Spuren im Intimbereich der Zuger Lokalpolitikerin, fehle es an Hinweisen für deren Widerstandsunfähigkeit. 

Eine rechtsmedizinische Untersuchung der 34-jährigen führte DNA-Spuren zutage, die auf einen sexuellen Kontakt mit ihrem Kantonsratskollegen hinweisen. In der Strafuntersuchung liessen sich jedoch keine Hinweise finden, wonach die Lokalpolitikerin zu irgendeinem Zeitpunkt während der Landammannfeier vom 20. Dezember 2014 wegen K.O.-Tropfen oder anderer Substanzen widerstandsunfähig war.

Gutachten zeigte keine Auffälligkeiten

Nachdem sämtliche Befragungen in der sogenannten Zuger Sexgeschichte abgeschlossen worden waren, gab die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug beim Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals St. Gallen (IRM) ein sogenanntes Plausibilitätsgutachten in Auftrag. Als unabhängige Stelle analysierten die Ostschweizer Rechtsmediziner die bereits vorhandenen medizinischen und toxikologischen Untersuchungen und verglichen sie mit den Aussagen der bei-den Beteiligten, den über zwanzig Zeugenprotokollen sowie wissenschaftlichen Erkenntnissen über narkotisierend wirkende Stoffe. In seinem Gutachten kommt das IRM zum Schluss, dass das Verhalten der Lokalpolitikerin nicht dem typischen Wirkungsprofil von GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) entspricht. Ein vollständiger Erinnerungsverlust über viele Stunden ohne entsprechende Begleitsymptome im Sinne von motorischen Störungen und insbesondere ohne Einschränkung des Bewusstseins ist rechtsmedizinisch nicht nachvollziehbar.

Abschluss der Strafuntersuchung
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug sind damit sämtliche Beweise erhoben. Den Parteien steht es gemäss Strafprozessordnung nun zu, ergänzende Beweisanträge zu stellen. Sollten nach einer Frist bis Ende kommender Woche keine entsprechenden Anträge eingehen, wird die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung einstellen.

veröffentlicht: 14. August 2015 12:08
aktualisiert: 14. August 2015 12:21

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