Zentralschweiz
Zug

War die Staatsanwältin befangen?

War die Staatsanwältin befangen?

31.05.2016, 15:21 Uhr
· Online seit 30.05.2016, 17:11 Uhr
Die Akten zur sogenannten Zuger Sexaffäre: Sechs Punkte für eine mögliche Befangenheit
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War die Staatsanwältin im Fall der sogenannten Zuger Sexaffäre befangen? Hätte sie den Fall abgeben müssen? Diese zwei Fragen stellten sich unserer Redaktion nach der Analyse der Untersuchungsakten zum Fall von Jolanda Spiess-Hegglin und Markus Hürlimann.

In der Schweiz gibt es einen Grundsatz, dass ein Staatsanwalt die Leitungs eines Strafverfahrens abgeben muss, wenn er befangen sein könnte. Die Betonung liegt dabei auf "könnte". Er muss es nicht sein. Im Gesetz steht zum Beispiel, eine in einer Strafbehörde tätige Person tritt in den Ausstand, wenn sie ein persönliches Interesse am Fall hat oder mit einer Partei befreundet oder verfeindet ist. Das Bundesgericht hat sogar in einem Urteil geschrieben: "Es genügt, wenn Umstände vorliegen, die bei objektiver Betrachtung den Anschein der Befangenheit und Voreingenommenheit erwecken." Das heisst: Es reicht nur schon, wenn der Eindruck entstehen könnte, die Person sei befangen.

Im Rahmen der Recherchen und bei der Analyse der Untersuchungsakten zum Fall sind sechs Punkte aufgefallen. Jeden für sich würde man vielleicht noch als unproblematisch anschauen. Aber alle in der Summe geben sicher zumindest ein grosses Fragezeichen:

  • Punkt 1: Die Staatsanwältin hat früher mit dem Beschuldigten zusammengearbeitet. Er war Leiter Massnahmen beim Amt für Migration des Kantons Zug. Sie war Untersuchungsrichterin. Bei ausländischen Tätern hatten sie deshalb zum Teil geschäftlichen Kontakt.
  • Punkt 2: Mit fast der Hälfte aller Zeugen, die sie selber befragt hat, war die Staatsanwältin per Du, meistens aus privaten Gründen.
  • Punkt 3: Die Staatsanwältin wohnt in einer Wohnung des Onkels von Jolanda Spiess-Hegglin.
  • Punkt 4: Die Staatsawältin und Jolanda Spiess-Hegglin wuchsen im gleichen Dorf auf. Das Heu hatten und haben die beiden laut Angaben von Spiess-Hegglin nicht unbedingt auf der gleichen Bühne.
  • Punkt 5: Die Staatsanwältin ist politisch aktiv, und zwar bei der FDP. Sie ist in einem Bürgerrat. Im Kanton Zug wäre es aber als Staatsanwalt gar nicht notwendig in einer Partei zu sein, weil das Obergericht die Staatsanwälte bestimmt. Der Beschuldigte Markus Hürlimann und das mutmassliche Opfer Jolanda Spiess-Hegglin sind ausserdem Kantonsräte. Er bei der SVP, damals sogar noch Kantonalpräsident, sie damals noch bei den Grünen. Der Vorfall passierte am Ende einer politischen Feier. Der Fall ist also an sich schon hoch politisiert.
  • Punkt 6: Die Partei des Beschuldigten, also die SVP, hatte vor ein paar Jahren öffentlich und vehement den Rücktritt der heutigen Staatsanwältin gefordert. Sie war damals noch Untersuchungsrichterin im Fall einer tödlichen Schlägerei in Baar. "Die Untersuchungsrichterin führe die Ermittlungen voreingenommen" stand damals in der Zeitung. Das Zuger Obergericht beurteilte die Arbeit der damaligen Untersuchungsrichterin dann aber als korrekt.

Befangen oder nicht? Die Zuger Staatsawaltschaft nahm gegenüber Radio Pilatus wie folgt Stellung:

"Es lagen zu keinem Zeitpunkt relevante Ausstandsgründe vor. Zug ist ein kleiner Kanton, in welchem es oft vorkommt, dass sich die einzelnen Beteiligten und die involvierten Behörden kennen."

Verschiedene Juristen haben im Gespräch mit Radio Pilatus bestätigt, dass die oben genannten Gründe gereicht hätten, damit der Eindruck entsteht, dass die Staatsanwältin befangen war. Unabhängig davon, ob sie es wirklich war oder nicht - bei der Zuger Staatsanwaltschaft hätte man sich in diesem hochpolitisierten Fall sicher die Frage stellen müssen, ob nicht jemand anders die Untersuchung in diesem Fall hätte führen müssen.

 

Die weiteren Berichte zur sogenannten Zuger Sexaffäre gibt es hier.

5. März 2020 - 08:51

War die Staatsanwältin in der sogenannten Zuger Sexaffäre befangen?

veröffentlicht: 30. Mai 2016 17:11
aktualisiert: 31. Mai 2016 15:21

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