Zentralschweiz
Zug

Wasserkraftwerke: WWF siegt vor Bundesgericht

Wasserkraftwerke: WWF siegt vor Bundesgericht

03.05.2019, 18:40 Uhr
· Online seit 03.05.2019, 17:23 Uhr
Keine Sonderrechte mehr im Kanton Zug
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Langersehnter Sieg für die Umweltschutz-Organisation WWF im Streit mit den Kleinwasserkraftwerken im Kanton Zug. Schon seit langem fordert der Zuger WWF, dass die Kraftwerke mehr vom sogenannten Restwasser liefern müssen, damit die Fische in den Gewässern einen besseren Lebensraum haben und überleben können. Das Bundesgericht gab dem WWF im Fall des Kraftwerks «Hammer» Recht. Dies hat nun auch für viele anderen eine grosse Auswirkung.

Dank diesem Gerichtsentscheid soll in Zukunft eine angemessene Restwassermenge in den Flüssen wie der Lorze im Kanton Zug fliessen. Bisherige sogenannte ehehafte Wasserrechte, also auf unbestimmte Zeit bestehende Rechte, müssen nun im Kanton Zug durch Konzessionen nach heutigem Recht abgelöst werden. Diese müssen immer wieder überprüft werden. Das heisst, dass der Bau von Neuanlagen oder Sanierungen nach geltenden Vorschriften des Umwelt- und Gewässerschutzrechts erfolgen müssen.

Umweltverbände legen insbesondere den Fokus auf Restwasservorschriften. Wenn es in den Flüssen nämlich zu wenig Restwasser hat, leiden gefährdete und besondere Tierarten wie zum Beispiel die beiden Fischarten Nase und Groppe. Gerade im Naturschutzgebiet Frauenthal, wo auch ein solches Kleinwasserkraftwerk steht, muss ein besonderer Lebensraum für Artenvielfalt gegeben sein und geschützt werden.

Viel Arbeit für die Kantone

Im Kanton Zug sind 11 von 13 Kraftwerke betroffen- in der ganzen Schweiz wären das etwa über 150 meint Martin Bölli vom Verband der Schweizer Kleinwasserkraftwerke. Die Anpassung bedeutet viel Arbeit für die Kantone. Der Zuger Baudirektor Florian Weber kennt die Ausmasse des Entscheids noch nicht. Er weiss aber, dass es kompliziert werden kann. Denn das ehehafte Recht, das eigentlich aus einer längst vergangenen Rechtsordnung stammt, schliesst nicht nur Wasserrechte, sondern auch das Fischen oder das Waldroden mit ein. Der Baudirektor muss nun mit den verschiedenen Betreibern an einen Tisch sitzen. Dann wird sich zeigen, wer sanieren, wer eine Konzession beantragen oder im schlimmsten Fall, wer seinen Betrieb einstellen muss.  

5. März 2020 - 15:06

Einfluss Bundesgerichts-Entscheid auf Kleinwasserkraftwerke

veröffentlicht: 3. Mai 2019 17:23
aktualisiert: 3. Mai 2019 18:40

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