Zentralschweiz
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Wie sichere ich mein Gepäck für die Sommerferien?

Wie sichere ich mein Gepäck für die Sommerferien?

05.07.2016, 16:29 Uhr
· Online seit 05.07.2016, 15:50 Uhr
Die Zuger Polizei gibt Hinweise für das Beladen des Kofferraums
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Auf dem Weg in die Sommerferien gilt es für Privatpersonen auch auf die Sicherung des mitgeführten Gepäcks zu achten. Die Autos dürfen weder überladen sein, noch potenziell gefährliche Gegenstände ungesichert mitführen. Klappstühle, Schnorchel, Fotoapparat und Co. wollen wohl überlegt verstaut sein.

Die Zuger Polizei stellt immer wieder fest, dass auf dem Weg in die Ferien oder auf der Rückreise Fahrzeuge überladen sind.

Ungesicherte Ladung kann bei einer Kollision mit 50 km/h oder einer Vollbremsung ihr fünfzigfaches Gewicht erreichen. Dabei können auch eher leichte Gepäckstücke wie eine auf dem Sitz liegende PET-Flasche, ein Regenschirm oder ein Laptop auf der Rückbank zu tödlichen Geschossen werden. Deshalb sollen im Fahrgastraum keine losen Gegenstände (Natel, Fotoapparat etc.) aufbewahrt werden. Diese gehören ins Handschuhfach oder in andere Ablagefächer.

Hinweise für das Beladen des Kofferraums:

  • Schwere Gegenstände so tief wie möglich verstauen.
  • Koffer und sonstige Ladung gegen die Rückenlehne der Rücksitzbank stellen.
  • Lange und flache Teile sind nach Möglichkeit quer zur Fahrtrichtung zu platzieren.
  • Breites Gepäckstück hinter die Trennstelle von geteilten Rücksitzbänken legen.
  • Ladegut darf nur dann über die Oberkante der Rücksitzbank hinausragen, wenn es mit einem Gepäcknetz oder Trenngitter gesichert ist.
  • Vorhandene Ösen benutzen und die Ladung mit Gurten oder Netzen sichern.
  • Vorhandene Lücken ausstopfen und füllen.

Für Dachboxen gilt:

  • Den Dachgepäckträger bzw. die Dachbox richtig auf dem Fahrzeug befestigen und die ordentliche Fixierung während der Fahrt regelmässig kontrollieren.
  • Nur leichte Gegenstände auf den Dachgepäckträger bzw. in die Dachbox laden um den Fahrzeugschwerpunkt so niedrig wie möglich zu halten.

Zudem soll das zulässige Gesamtgewicht des Autos, der Fahrzeugkombination oder der Dachbox nicht überschritten werden. Überladene Fahrzeuge verändern ihr Fahrverhalten und verlängert der Bremsweg erheblich.

veröffentlicht: 5. Juli 2016 15:50
aktualisiert: 5. Juli 2016 16:29

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