Zentralschweiz
Zug

Zug: Doppelmörder vor Obergericht

Zug: Doppelmörder vor Obergericht

03.03.2017, 12:21 Uhr
· Online seit 14.07.2016, 15:20 Uhr
Der heute 50-Jährige soll zwei Frauen umgebracht haben
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Vor dem Zuger Obergericht musste sich heute ein mutmasslicher Doppelmörder verantworten. Dem heute 50-jährigen Schweizer wird vorgeworfen, vor sieben Jahren in einer Penthouse-Wohnung in Zug zwei Frauen ausgeraubt und erdrosselt zu haben. 

Das Obergericht wird in zweiter Instanz über eine lebenslängliche Verwahrung des mutmasslichen Täters entscheiden. Der Prozess ist auf zwei Tage angelegt. In erster Instanz war der Mann wegen mehrfachen Mordes, Raub, Brandstiftung und verschiedener weiterer Delikte zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Es wurde zudem eine (einfache) Verwahrung angeordnet.

Staatsanwältin will härtere Massnahmen

Die Staatsanwaltschaft hatte allerdings eine lebenslängliche Verwahrung gefordert. Im Unterschied zur herkömmlichen Verwahrung wird eine lebenslängliche Verwahrung nicht periodisch überprüft. Eine frühzeitige Haftentlassung oder Hafturlaub wären dadurch ausgeschlossen. 

Die Voraussetzungen für eine lebenslängliche Verwahrung seien aus Sicht der Staatsanwaltschaft gegeben, sagte Staatsanwältin Gabriela Alther während ihrem rund 20-minütigen Plädoyer am Vormittag. Der Angeklagte habe sehr grausam gehandelt, sei sehr gefährlich und nicht therapierbar. Um die Gesellschaft vor dem Angeklagten zu schützen, müsse er lebenslänglich verwahrt werden. Zwei Gutachter hatten dem Angeklagten eine nicht therapierbare Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen attestiert.

Verteidiger will Prozess neu aufrollen

Der Strafverteidiger des Angeklagten wollte von einer Verwahrung aber nichts wissen. Bevor er aber auf die von der Staatsanwaltschaft geforderte lebenslängliche Verwahrung einging, legte er in einem rund zweistündigen Plädoyer dar, warum der Prozess neu aufgerollt werden müsse. Die Strafuntersuchung weise zahlreiche Mängel auf, die das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren verletzt hätten. Es müssten sämtliche Aspekte der Tat kritischer und neutraler betrachtet werden, als es geschehen sei. Auch alternative Szenarien seien zu prüfen und nicht nur diejenigen, die den Strafverfolgungsbehörden in die Hände spielen würden.

Auch hätte der vorherige Verteidiger des Angeklagten unsorgfältig gearbeitet, zum Nachteil seines Mandanten, so der neue Verteidiger Daniel Walder weiter. Das Urteil des Zuger Strafgerichts sei deshalb an die Vorinstanz zurückzuweisen zwecks Neubeurteilung. Der Angeklagte und seine Verteidiger hatten den Vorwurf des Doppelmordes stets bestritten. 

Angeklagter schon seit 7 Jahren in Haft

Der Angeklagte hatte laut Ansicht der Staatsanwaltschaft im Februar 2009 in einer Penthouse-Wohung in Zug eine 54-jährige, vermögende Frau erdrosselt und auch deren 36-jährige Haushaltshilfe umgebracht. Aus der Wohnung raubte er verschiedene Wertgegenstände und legte anschliessend einen Brand, um die Spuren zu verwischen. Kurz darauf wurde der Mann verhaftet und sitzt seither in Haft, seit einiger Zeit im vorzeitigen Strafvollzug.

Der erste Prozesstag endete mit dem Plädoyer des Strafverteidiger. Morgen Freitag, 15. Juli 2016, geht der Prozess weiter. Ob das Urteil bereits morgen Freitag eröffnet wird, ist allerdings ungewiss. Wie es schien, blieben dafür heute zu viele Fragen offen.

6. März 2020 - 23:57

Prozess gegen Penthouse-Doppelmörder vor Zuger Obergericht.

6. März 2020 - 23:57

Prozess zum Zuger Doppelmord vor dem Obergericht - der erste Tag

veröffentlicht: 14. Juli 2016 15:20
aktualisiert: 3. März 2017 12:21

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