Zentralschweiz
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Zug entscheidet über Denkmalschutz

Zug entscheidet über Denkmalschutz

· Online seit 19.11.2019, 13:30 Uhr
Denkmalschutz soll gelockert werden - Fachverbände wehren sich
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Geht es nach dem Willen des Parlaments, soll der Kanton Zug den Denkmalschutz lockern. Fachverbände sahen dadurch die Baukultur gefährdet und ergriffen das Referendum. Nach einem emotional geführten Abstimmungskampf hat am 24. November das Stimmvolk das letzte Wort.

Die Zuger Regierung war der Ansicht, der Kanton Zug brauche einen Denkmalschutz, der nicht nur öffentliche, sondern auch private Interessen berücksichtige, und der sich mit Wachstum und Verdichtung vereinbaren lasse. Darum gleiste sie eine Revision des Gesetzes über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz auf, das seit 1991 in Kraft ist.

Die Vorlage verunmögliche einen wirksamen Denkmalschutz, schränke die demokratische Mitsprache ein und erleichtere die Zerstörung von günstigem Wohnraum, argumentierten die Gegner des revidierten Gesetzes.
Sie ergriffen das Referendum. Federführend sind die vier Fachverbände Archäologischer Verein Zug,
Bauforum Zug, Zuger Heimatschutz und Historischer Verein des Kantons Zug. Sie sind in der Denkmalkommission vertreten, die mit dem neuen Gesetz abgeschafft werden soll.

"Kaum mehr schützenswerte Objekte"

In ihren Augen gefährdet das neue Denkmalschutzgesetz den Fortbestand baukulturell wertvoller Gebäude akut. Das Gesetz verschärfe die Kriterien für eine Unterschutzstellung derart, dass kaum mehr ein Objekt schützenswert sei, argumentieren sie. Der bürgerlich dominierte Kantonsrat hatte das neue Gesetz im Januar mit 51 zu 21 Stimmen genehmigt. Er legte damit fest, dass künftig Objekte nur noch dann geschützt werden, wenn sie einen "äusserst hohen
wissenschaftlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Wert" haben.

Bisher war bloss ein "grosser wissenschaftlicher, kultureller oder heimatkundlichen Wert" Voraussetzung. Zudem müssen für eine Unterschutzstellung künftig zwei dieser drei Kriterien erfüllt sein. Weiter können künftig Objekte, die jünger als 70 Jahre sind und keine regionale oder nationale Bedeutung haben, nicht mehr gegen den Willen
der Eigentümer unter Schutz gestellt werden.

 

Quelle: SDA

veröffentlicht: 19. November 2019 13:30
aktualisiert: 19. November 2019 13:30

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