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Zug erweitert Stimmrecht: Initiative für Beeinträchtigte

Demokratie

In Zug sollen auch beeinträchtigte Menschen abstimmen dürfen

· Online seit 22.05.2024, 21:09 Uhr
Im Kanton Zug sollen beeinträchtigte Menschen nicht mehr vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen werden. Die Kantonsregierung hat eine entsprechende Änderung der Verfassung und der Gesetzgebung in die Vernehmlassung geschickt.
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Mit der Vorlage setzt die Kantonsregierung einen Auftrag des Parlaments um. Konkret geht es um Menschen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.

«Schwerwiegende Einschränkung der Rechte»

Die Zuger Kantonsverfassung schliesst diese Personen vom Stimm- und Wahlrecht aus. Es seien die einzigen volljährigen Personen, die im Kanton Zug von den politischen Rechten ausgeschlossen würden, erklärte die Kantonsregierung in ihrer Vernehmlassungsbotschaft.

Eine solche Regelung werde von der Gesellschaft heute als stossend betrachtet, erklärte sie. Der Entzug von politischen Rechten sei eine «schwerwiegende Einschränkung der Rechte der Betroffenen».

Zur politischen Meinungsbildung fähig

Die Kantonsregierug weist auch darauf hin, dass mit der Anordnung einer umfassenden Beistandschaft nicht geprüft werde, ob jemand fähig sei, das Stimm- und Wahlrecht auszuüben. Dessen automatischer Entzug werde somit an ein sachfremdes Kriterium geknüpft. Menschen unter Beistandschaft könnten durchaus zu einer politischen Meinungsbildung fähig seien.

Im Kanton Zug standen gemäss der Vernehmlassungsbotschaft 2022 acht Erwachsene unter einer umfassenden Beistandschaft. Von 2013 bis 2020 wurden zudem 85 Vorsorgeaufträge validiert. Obwohl es aktuell nur um wenige Fälle gehe, sei die Nichtgewährung politischer Rechte in einer Demokratie bereits in einem Fall problematisch, erklärte die Kantonsregierung.

Auch urteilsfähige Personen würden sich teils nicht über Abstimmungen informieren

Mit der geplanten Verfassungs- und Gesetzesrevision soll der heutige Ausschlussgrund ersatzlos gestrichen werden. Die Alternative dazu, eine Einzelfallprüfung, lehnte die Kantonsregierung ab. Diese würde gegen die Behindertenrechtskonvention der UNO verstossen und wäre aufwendig, führte sie an.

Dass Personen, die allenfalls die Bedeutung und Auswirkungen politischer Entscheide nicht verstehen, abstimmen und wählen dürfen, ist gemäss Kantonsregierung hinzunehmen. Bei jeder Abstimmung gebe es Personen, die ihre Entscheide nicht hinlänglich informiert fällten. «Dies gehört zum Wesen einer Demokratie.»

Beeinträchtigte dürfen auch selbst gewählt werden

Neu sollen Menschen, die unter einer umfassenden Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, nicht nur abstimmen und wählen dürfen, sondern sie dürfen auch gewählt werden. Es liege in der Verantwortung der wahlberechtigten Zugerinnen und Zuger, die Amtsfähigkeit einer Person zu beurteilen, erklärte die Kantonsregierung hierzu.

Die Vernehmlassung dauert bis am 18. Juli 2024.

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(sda)

veröffentlicht: 22. Mai 2024 21:09
aktualisiert: 22. Mai 2024 21:09
Quelle: PilatusToday

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redaktion@pilatustoday.ch