Zentralschweiz
Zug

Zug: Jolanda Spiess-Hegglin muss vor Gericht

Zug: Jolanda Spiess-Hegglin muss vor Gericht

16.11.2017, 11:08 Uhr
· Online seit 16.11.2017, 10:22 Uhr
Klage wegen übler Nachrede, Verleumdung und falscher Anschuldigung
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Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin muss sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Zug hat Anklage wegen übler Nachrede, Verleumdung und falscher Anschuldigung erhoben. Wann der Prozess stattfindet, ist noch unklar.

Der Vorfall an der Landammannfeier im Dezember 2014 gibt inzwischen seit fast drei Jahren zu reden. Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin klagte am Tag nach der Feier über Unterleibsschmerzen. Sie konnte sich aber nicht daran erinnern, was an der Landammannfeier passiert war. Kantonsparlamentarier Markus Hürlimann (SVP) geriet darauf in Verdacht, sie mit K.-O.-Tropfen gefügig gemacht zu haben und wurde verhaftet. Hürlimann stritt einen Übergriff jedoch ab. Es habe zwar eine Annäherung gegeben, diese sei jedoch einvernehmlich gewesen. Das Verfahren gegen ihn wurde schliesslich eingestellt.

Staatsanwaltschaft erhebt Klage

Nun muss sich Jolanda Spiess-Hegglin selber vor Gericht verantworten. Eine Sprecherin der Zuger Staatsanwaltschaft hat einen entsprechenden Artikel der "Weltwoche" bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen übler Nachrede, Verleumdung und falscher Anschuldigung erhoben. Das Verfahren war eigentlich bereits eingestellt worden. Gemäss Staatsanwaltschaft hob jedoch das Obergericht die Einstellungsverfügung auf. Deshalb wurde nun Anklage erhoben.

Wann der Prozess stattfindet, ist noch unklar. Die Staatsanwaltschaft will nach eigenen Aussagen eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren beantragen.

Hinweis:
Radio Pilatus publizierte im Mai 2016 eine Serie zum Fall Spiess-Hegglin, in welcher die Rolle der Zuger Staatsanwaltschaft beleuchtet wurde.

veröffentlicht: 16. November 2017 10:22
aktualisiert: 16. November 2017 11:08

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