Zentralschweiz
Zug

Zug: Polizei hält «Iglufahrer» an

Zug: Polizei hält «Iglufahrer» an

21.01.2019, 19:59 Uhr
· Online seit 21.01.2019, 19:00 Uhr
Die kleinen Gucklöcher in den Frontscheiben sind gefährlich und strafbar
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Sie heissen Iglu- oder Gucklochfahrer und sind in letzter Zeit wieder häufiger auf den Zentralschweizer Strassen unterwegs. Statt die Autoscheiben komplett von Schnee und Eis zu befreien, begnügen sich die Iglufahrer mit einem kleinen Guckloch. Das ist zum einen gefährlich und zum anderen strafbar.

In den letzten Tagen und Nächten waren die Temperaturen teilweise unter dem Gefrierpunkt und die Polizei musste mehrere Fahrzeuglenkende stoppen, die mit vereisten Scheiben unterwegs waren. Während einer der fehlbaren Lenker nur die halbe Frontscheibe freigekratzt hatte, fuhren andere mit vereisten Seitenscheiben oder schneebedeckten Seitenspiegeln. Dadurch war ihre Sicht stark eingeschränkt. «Iglufahrer» gefährden sich und auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fussgänger und Velofahrer.

Mögliche Konsequenzen

Judith Aklin von der Zuger Polizei erklärt Tele1 und Radiopilatus: «Wenn man als Iglufahrer erwischt wird, wird man angezeigt. Es droht ein Führerausweisentzug. Darum empfehlen wir dringend den Leuten, Rücksicht zu nehmen aufeinander. Und auch am Morgen genügend Zeit einzuberechnen. Sämtliche Scheiben, Lichter und Kontrollschilder müssen vom Schnee und Eis befreit werden.»

Wenn so ein Gucklochfahrer ein Unfall baut, dann kann das au bei den Versicherungen Konsequenzen haben. Peter Küenzi von der Versicherung Allianz Suisse sagt gegenüber Tele1 und Radiopilatus: «Man schaut beim Polizeirapport auf die Ursache von dem Unfall. Ist es grobfahrlässig, dann kann eine Kürzung vorgenommen werden.»

Fahrzeug komplett von Schnee und Eis befreien

«Auch wenn das Scheibenkratzen bei Minustemperaturen unangenehm sein kann; nehmen Sie sich die Zeit dafür!», mahnt die Zuger Polizei. Scheiben, Rückspiegel, Lichter und Kontrollschilder müssen von Gesetzes wegen sauber gehalten werden. Auch vom Dach des Autos oder Anhängers darf während der Fahrt kein Schnee oder Eis herunterfallen. Die Zuger Polizei rät daher, genügend Zeit einzuplanen, um das Fahrzeug rundherum von Schnee und Eis zu befreien.

Appell an die Vernunft 

Die Zuger Polizei appelliert an die Vernunft der Fahrzeuglenkenden, damit auch während den Wintermonaten nicht andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden und Unfälle verhindert werden können.

13. März 2020 - 10:39

«Guckloch-Fahren» ist gefährlich und strafbar

veröffentlicht: 21. Januar 2019 19:00
aktualisiert: 21. Januar 2019 19:59

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