Das Zuger Kantonsparlament will Schulkinder besser vor sexuellen Übergriffen durch Lehrerpersonen schützen. Als erster Kanton in der Schweiz will Zug gesetzlich verankern, dass Lehrer ohne einen blanken Sonderprivatauszug künftig nicht mehr unterrichten dürfen.
Das Zuger Kantonsparlament hat eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes gestern in erster Lesung beschlossen. Mit dem Sonderprivatauszug kann eine Lehrperson den Nachweis erbringen, dass sie nicht wegen einer Handlung gegen die sexuelle Integrität von Minderjährigen rechtskräftig verurteilt worden ist.
Strafregisterauszug ebenfalls obligatorisch
Mit dem Sonderprivatauszug müssen Bewerber für eine Lehrerstelle jedoch nicht ihr ganzes strafrechtliches Vorleben offenlegen. Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten werden beispielsweise nicht aufgeführt. Die Zuger Gemeinden sollen aber auch über diese informiert werden: Eine Mehrheit des Parlamentes beschloss, dass in den nächsten 10 Jahren bei einer Anstellung ein Strafregisterauszug eingereicht werden muss - zusätzlich zum Sonderprivatauszug.