Der ehemalige Finanzdirektor der Stadt Zug Ivo Romer zieht das Urteil des Strafgericht gegen ihn weiter. Wie das Strafgericht auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda bestätigte, akzeptiere Romers Verteidigung die Gefängnisstrafe von 4,5 Jahren nicht.
Ivo Romer war vor wenigen Wochen vom Zuger Strafgericht zu 4,5 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er sich am Vermögen einer Witwe bereichert haben soll. (Radio Pilatus berichtete) Insgesamt habe der Zuger Ex-Stadtrat bis zu sieben Millionen Franken abgezweigt und für sich selber gebraucht. Begangen habe Romer die Tat als Vermögensverwalter der Witwe. Dieses Mandat übte er noch neben seiner Tätigkeit als Stadtrat aus.
Aufgeflogen war der Fall als die Witwe starb und nur noch 15'000 Franken auf dem Konto hatte. Neben der Gefängnisstrafe verurteilte das Zuger Strafgericht Ivo Romer auch dazu rund vier Millionen Franken den Angehörigen und der Familienstiftung der verstorbenen Witwe zurückzuzahlen. Wann das Zuger Obergericht den Fall nun verhandelt ist noch nicht bekannt.