Zentralschweiz
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Zuger Heilmittelinspektor: Parlament soll Rücktritt fordern von Regierungsrat und Kantonsarzt

Zuger Heilmittelinspektor

Parlament soll Regierung und Kantonsarzt zum Rücktritt auffordern

· Online seit 28.09.2020, 17:12 Uhr
Der Fall des entlassenen Zuger Heilmittelinspektors erreicht nun auch das politische Parkett. In einem Brief verlangt Luděk Čáp vom Kantonsparlament, die Regierungsräte Martin Pfister und Andreas Hostettler sowie den Kantonsarzt Rudolf Hauri zum Rücktritt aufzufordern.
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Seit bald zwei Monaten beschäftigt die Affäre um den langjährigen Zuger Heilmittelinspektor Luděk Čáp die Öffentlichkeit. Angefangen hatte alles mit der Kontrolle einer Arztpraxis in Oberägeri Ende Juli. Dabei wurden 21 Mängel festgestellt. Die Kombination einiger Mängel «wird als kritisch, die Gesundheit der Patienten gefährdend, beurteilt», schreibt Čáp in einem Brief ans Parlament, welcher PilatusToday und Tele 1 vorliegt.

Die Gesundheitsdirektion sowie die Direktion des Innern hätten dieses Risiko für die Patienten «vollständig ausgeblendet / ignoriert». Die Regierung habe auf die entsprechenden E-Mails nicht reagiert. Deshalb verlangt Čáp in seinem Brief ans Parlament: "Aufgrund ihres Verhaltens und ihres Vorgehens sollten die Regierungsräte Martin Pfister und Andreas Hostettler sowie der Kantonsarzt Dr. med. Rudolf Hauri zur Demission aufgefordert werden.»

Kantonsparlament weiss nichts vom Brief

In seinem mehrseitigen Brief ans Kantonsparlament listet Čáp zudem auf, was in der Arztpraxis alles nicht korrekt ablaufe. Gleichzeitig stellt er viele Fragen. Unter anderem, wie der ganze Fall derart behandelt werden könne, weshalb er «kriminalisiert» werde und die Verantwortlichen in der Region einfach davonkämen.

Ob auch die übrigen Mitglieder der Zuger Regierung zum Rücktritt aufgefordert werden sollen, darüber solle das Zuger Kantonsparlament entscheiden, nachdem es die entsprechende Angelegenheit überprüft habe.

Kantonsratspräsidentin Monika Barmet sagt auf Anfrage von PilatusToday und Tele 1, dass beim Sekretariat bislang kein entsprechender Brief von Čáp eingegangen ist. Ohnehin könne sie zu diesem laufenden Verfahren keine Stellung nehmen.

Was bisher geschah

30. Juli 2020

Luděk Čáp wollte eine Arztpraxis im Kanton gegen den Willen seiner Vorgesetzten untersuchen. Čáp setzte die Kontrolle auf den 30. Juli an. Nach einer Intervention von Generalsekretärin Beatrice Gross am Tag der Inspektion, wird diese auf den 7. August verschoben.

7. August 2020

Luděk Čáp findet 21 Mängel in der Praxis vor. Gemäss Čáp seien sechs bis zehn Mängel bei einer solchen Kontrolle der Normalfall. Mehrere Mängel seien aus Sicht von Čáp eine Gefahr für die Gesundheit der Patienten.
Im Anschluss an die Kontrolle wird Čáp vom Kanton im Sinne einer vorsorglichen Massnahme per sofort freigestellt.

18. August 2020

Čáp reicht Strafanzeige gegen Gesundheitsdirektor Martin Pfister und Kantonsarzt Rudolf Hauri wegen Amtsmissbrauch ein. Čáp begründet die Anzeige mit der versuchten Verhinderung der Kontrolle durch Pfister und Hauri. Weiter zeigt Čáp Regierungsrat Andreas Hostettler als verantwortliche Person der Direktion des Innern wegen Beihilfe zum Amtsmissbrauch an.

8. September 2020

Čáp reicht Strafanzeige gegen die restlichen Mitglieder der Zuger Regierung wegen Beihilfe zum Amtsmissbrauch ein. Er begründet die Anzeige mit dem Untätigbleiben der Ratsmitglieder in der Sache.

9. September 2020

Mittels Verwaltungsbeschwerde geht Čáp gegen die Auflösung seines Arbeitsverhältnisses vor. Er fordert je eine Million Franken für die Schweizer Berghilfe und für die Zuger Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Korruption.

15. September 2020

Die Zuger Staatsanwaltschaft entscheidet, dass sie die Strafanzeige gegen Gesundheitsdirektor Martin Pfister und Kantonsarzt Rudolf Hauri nicht weiterverfolge. Eine sogenannte Nichtanhandnahme erfolgt, wenn die fraglichen Straftatbestände eindeutig nicht erfüllt sind.

17. September 2020

Die Zuger Staatsanwaltschaft entscheidet, dass sie die Strafanzeige gegen die restlichen Mitglieder des Zuger Regierungsrates nicht weiterverfolge.

20. September 2020

Čáp reicht beim Obergericht Zug Beschwerde gegen die Nichtanhandnahme ein. Er fordert, dass der Fall von einem ausserkantonalen Staatsanwalt untersucht wird.

21. September 2020

Die Staatsanwaltschaft eröffnet ein Strafverfahren gegen den Leiter der betroffenen Arztpraxis. Dies auf Grund der mutmasslich festgestellten Mängel.

22. September 2020

Čáp reicht Strafanzeige gegen die leitende Staatsanwältin Martina Weber, unter anderem wegen Amtsmissbrauch, ein. Bei der Oberstaatsanwaltschaft ist die Strafanzeige bislang noch nicht eingetroffen.

22. September 2020

Gemäss Zentralplus prüft die Staatsanwaltschaft in einer Voruntersuchung, ob sich Gesundheitsdirektor Martin Pfister und Kantonsarzt Rudolf Hauri der Hinderung einer Amtshandlung und der Nötigung schuldig gemacht haben.

27. September 2020

Čáp verlangt vom Zuger Kantonsparlament in einem Brief, die Regierungsräte Martin Pfister und Andreas Hostettler sowie Kantonsarzt Rudolf Hauri zum Rücktritt aufzufordern.

veröffentlicht: 28. September 2020 17:12
aktualisiert: 28. September 2020 17:12
Quelle: PilatusToday

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