Zentralschweiz
Zug

Zuger Regierung senkt Krankenkassenprämien für zwei Jahre

Massiver Steuerüberschuss

«Bevölkerung etwas zurückgeben» – Kanton Zug senkt Krankenkassenprämien

11.07.2024, 18:51 Uhr
· Online seit 11.07.2024, 07:59 Uhr
Die Regierung des Kantons Zug will den Bürgern zu viel eingenommene Steuern durch eine temporäre Senkung der Krankenkassenprämien zurückerstatten. Diese Massnahme soll die finanzielle Belastung der Einwohner reduzieren.
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Gesundheitsdirektor Martin Pfister erklärt im Interview mit PilatusToday und Tele 1: «Wir wollen von den Überschüssen der Bevölkerung gezielt etwas zurückgeben. Die Krankenkassenprämien eignen sich besonders dafür.» Alle Menschen müssen mit den Kopfprämien Krankenkassenprämien bezahlen, man könne so vor allem auch den Mittelstand entlasten.

Die geplante Massnahme der Zuger Regierung sieht vor, dass der Kanton seinen Anteil an den stationären Gesundheitskosten erhöht, schreibt die «Luzerner Zeitung». 2023 verzeichnete der Kanton Zug einen Überschuss von über 461 Millionen Franken. Auch in den Jahren davor waren die Einnahmen beachtlich – und ähnliche Überschüsse werden auch für die Zukunft prognostiziert. Das Eigenkapital des Kantons beträgt derzeit etwa zwei Milliarden Franken.

Fast komplette Spitalkosten sollen vom Kanton übernommen werden

Das Krankenversicherungsgesetz schreibt vor, dass die Kantone mindestens 55 Prozent der Kosten für Spitalbehandlungen übernehmen müssen. Im Kanton Zug soll dieser Anteil für zwei Jahre auf 99 Prozent erhöht werden. Ein Prozent verbleibt bei den Krankenversicherern, da sie bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben erfüllen müssen.

Gesundheitsdirektor Martin Pfister erklärt gegenüber der Zeitung, dass es am einfachsten sei, die Versicherer mit einem kleinen Anteil im bestehenden Prozess integriert zu lassen. So könnten sie die benötigten Daten zur stationären Behandlung ableiten.

Dies führt zur Senkung der Krankenkassenprämien

Die Gesamtentschädigung des Spitals bleibt gleich, jedoch ändert sich die Verteilung der Kosten. Diese Regelung gilt für alle stationären Behandlungen von Zuger Patienten in allen Listenspitälern der Schweiz.

Die fast vollständige Kostenübernahme der stationären Behandlung durch den Kanton Zug wird zu einer Senkung der Krankenkassenprämien führen. Pfister rechnet mit einer Reduktion von etwa 18 Prozent oder rund 700 Franken pro Person und Jahr. Die tatsächliche Senkung variiere jedoch je nach Versicherungsmodell, Altersklasse und Krankenkasse.

Massnahme auf zwei Jahre befristet

Für das Jahr 2026 wird bei einem Kantonsanteil von 55 Prozent mit einem Aufwand von etwa 135 Millionen Franken gerechnet. Bei einer Erhöhung auf 99 Prozent steigt der Aufwand auf etwa 243 Millionen Franken. Für das Jahr 2027 werden ähnliche Mehrkosten erwartet.

Die Massnahme ist auf die Jahre 2026 und 2027 befristet, da ab 2028 ambulante und stationäre Leistungen in der Schweiz einheitlich finanziert werden sollen. Sollte das Schweizer Stimmvolk der Änderung des Krankenversicherungsgesetzes zustimmen, wären auch Anpassungen auf kantonaler Ebene erforderlich.

SVP ist skeptisch

Seitens Parlament heisst es von der SVP, dass der konkrete Vorschlag an der Fraktionssitzung im August besprochen werde. Ein möglicher Diskussionspunkt bringt Gregor Bruhin, SVP-Kantonsparlamentarier, aber bereits jetzt auf. «Wir werden sicher diskutieren, ob die Steigerung von 55 auf 99 Prozent nicht etwas hoch ist», sagt er im Gespräch mit PilatusToday und Tele 1.

Vor allem deshalb, weil man im Kanton Zug bereits jetzt eher tiefere Prämien habe. «Das Problem ist, dass 2028 Gesetzesänderungen bezüglich der Kostenübernahme erwartet werden.» Wie diese konkret aussehen werden, wisse man heute noch nicht. «Das heisst, wenn wir die Kosten nun stark senken und allenfalls 2028 nicht die erwarteten Änderungen kommen, dann kann dies zu einem Hammer für den Prämienzahler führen», sagt Bruhin.

Zug hat schon jetzt tiefe Prämien

Der Kanton Zug gehört bereits zu den Kantonen mit den niedrigsten Spitalkosten und Krankenkassenprämien. Die Erhöhung des Kantonsanteils ist nicht gesundheitspolitisch motiviert, sondern dient der effizienten Rückverteilung staatlicher Mittel an die Bevölkerung. Die Massnahme verursache keinen nennenswerten administrativen Aufwand und führe nicht zu Verzerrungen im Wettbewerb der Spitäler.

(red.)

veröffentlicht: 11. Juli 2024 07:59
aktualisiert: 11. Juli 2024 18:51
Quelle: PilatusToday

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