Zentralschweiz
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Zuger Regierungsräte erhalten künftig kleinere Abgangsentschädigung

Zuger Regierungsräte erhalten künftig kleinere Abgangsentschädigung

26.08.2016, 09:52 Uhr
· Online seit 26.08.2016, 06:43 Uhr
Nur noch maximal 6 statt 12 Monate
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Tritt ein Regierungsrat im Kanton Zug zurück oder wird er abgewählt, so erhält er aktuell eine Abgangsentschädigung während bis zu 12 Monaten. Das Zuger Kantonsparlament hat das entsprechende Gesetz gestern überarbeitet.

Mit der aktuellen Regelung erhält ein Regierungsrat, der vier oder mehr Jahre im Amt war, während 12 Monaten die Hälfte seines Lohns weiterbezahlt. Das sind knapp 150'000 Franken. Die SVP forderte gestern, die Abgangsentschädigung für die Regierung gleich ganz abzuschaffen. Es sei nicht gerecht, wenn das Volk wegen der finanziell angespannten Lage im Kanton mehr Steuern und Gebühren bezahlen müsse, die Regierung aber weiterhin solche Abfindungen bekommen könne.

Eine Mehrheit sah das jedoch anders. Um weiterhin gute und fähige Personen für den Regierungsrat zu finden, brauche es auch entsprechende finanzielle Voraussetzungen und eben auch eine Absicherung bei einer allfälligen Abwahl.

Das Zuger Kantonsparlament einigte sich letztlich auf einen Kompromiss. Künftig sollen Regierungsräte, die zurücktreten oder abgewählt wurden, nur noch bis zu maximal 6 Monate entschädigt werden.

Defintiv über die Kürzung entscheiden wird das Zuger Kantonsparlament in einer zweiten Lesung.

veröffentlicht: 26. August 2016 06:43
aktualisiert: 26. August 2016 09:52

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