Zentralschweiz
Zug

Zuger Schlägertypen zu Gefängnis verurteilt

Zuger Schlägertypen zu Gefängnis verurteilt

27.09.2018, 16:58 Uhr
· Online seit 04.10.2016, 18:55 Uhr
Das Zuger Strafgericht bekennt die drei jungen Männer schuldig
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Seit gestern standen vor dem Zuger Strafgericht drei mutmassliche Schläger-Typen. Diese haben vor rund einem Jahr einen damals 21-jährigen Schweizer brutal verprügelt. Wenige Tage darauf nahm dieser sich das Leben. Nun wurden sie verurteilt.

Die beiden heute 17-jährigen Haupttäter wurden wegen versuchter, schwerer Körperverletzung verurteilt. Sie müssen für 11, respektive 10 Monate ins Gefängnis. Zudem müssen sie sich einer ambulanten Behandlung unterziehen. Der dritte Täter, ein 16-Jähriger, wird zwar von der versuchten, schweren Körperverletzung freigesprochen, wegen sogenanntem Raufhandel erhält aber auch er eine Freiheitsstrafe von 2 Monate. Diese jedoch bedingt. Damit blieb das Gericht klar unter dem Strafmass, das der Jugendstaatsanwalt gefordert hatte: Er hatte Freiheitsstrafen von 32 und 36 Monaten beziehungsweise neun Monate bedingt verlangt.

Zusammenhang zwischen Tat und Selbstmord?
Weil nicht bewiesen werden kann, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Angriff und dem Selbstmord bestand, wurde den Angeklagten lediglich versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen. Die beiden Haupttäter müssen sich zudem wegen Delikten wie Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

Ob die Staatsanwaltschaft oder auch die Angeklagten das Urteil akzeptieren oder den Fall weiterziehen, ist noch nicht bekannt.

veröffentlicht: 4. Oktober 2016 18:55
aktualisiert: 27. September 2018 16:58

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