Mit dem Entscheid des Parlaments werden auf Grundstücken, die neu als Bauland eingezont werden und dadurch an Wert gewinnen, 20 Prozent des Mehrwerts fällig. Diese Abgabe wird auf den um 1,5 Millionen Franken reduzierten Bodenmehrwert erhoben.
Die «Mehrwert-Initiative» war von der SP im Frühjahr 2023 eingereicht worden. Der Vorstoss forderte eine Abgabe von 30 Prozent bei einem Abzug von 0,5 Millionen Franken. Und zwar nicht nur bei Einzonungen, sondern auch durch Wertgewinne, die durch Aufzonungen oder Bebauungspläne generiert werden.
Kein Gehör fand ein Antrag der SP, der auf die zweite Lesung hin eingegeben wurde. Die Partei forderte eine Abgabe von 20 Prozent bei einem um eine Million Franken gekürzten Bodenmehrwert.
Ebenso verworfen wurde mit 41 zu 34 Stimmen ein Antrag der FDP-Kantonsräte Thomas Gander und Rainer Leemann mit einer «Kann-Formulierung». Die Gemeinden müssten nicht, sondern könnten eine Abgabe von «maximal» 20 Prozent des um 1,5 Millionen Franken gekürzten Bodenmehrwerts erheben, lautete deren Forderung.
Unterstützung erhielt dieser Antrag von Baudirektor Florian Weber (FDP), der sagte, eine Verpflichtung sei kontraproduktiv für das Wohnungsangebot und schwäche die Gemeindeautonomie. «Bei der Verbindlichkeit wollen wir keine Kompromisse machen», sagte SP-Kantonsrat Christian Hegglin namens seiner Fraktion.
Verwirrung im Kantonsratssaal
Die SP liess vor der Behandlung des Geschäfts am Morgen durchblicken, dass sie ihre Initiative zurückzieht, wenn das Parlament die Ergebnisse aus der ersten Lesung nicht abschwächen werde. Daran hielt sich die Partei, fügte aber hinzu, dies gelte, falls kein Behördenreferendum ergriffen werde. Dieser Zusatz sorgte für Verwirrung und kritische Wortmeldungen an die Richtung der SP.
Ein Behördenreferendum wurde schliesslich im Rat gutgeheissen, wohin die SP ankündigte, die Initiative doch nicht zurückzuziehen. Nun wird das Zuger Stimmvolk über die «Mehrwert-Initiative» und den Gegenvorschlag voraussichtlich am 18. Mai 2025 entscheiden.
Im Vorfeld der Debatte gab es einen Antrag auf Abtraktandierung des Traktandums von Michael Felber (Mitte). Der Politiker war der Meinung, beim möglichen Rückzug der Initiative sei vieles unklar, es herrsche Konfusion. Ein Gutachten soll hierzu Klarheit schaffen. Nach zahlreichen Wortmeldungen und einer stündigen Diskussion, die teils an ein «juristisches Seminar» erinnerte, wie es Landschreiber Tobias Moser nannte, zog der Mitte-Kantonsrat seinen Antrag letztlich wieder zurück.
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(sda)