Zentralschweiz
Zug

Zuger Wahlen sollen nicht wiederholt werden

Zuger Wahlen sollen nicht wiederholt werden

27.09.2018, 16:58 Uhr
· Online seit 23.10.2014, 16:20 Uhr
Das Verwaltungsgericht hat über entsprechende Wahlbeschwerden entschieden
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Bei den Wahlen der Zuger Kantonsregierung am 5. Oktober waren fast 10 Prozent der Stimmen ungültig. Offenbar war das Wahlmaterial für viele Wähler zu unklar. Deshalb gingen gegen die Wahl sechs Beschwerden ein.

Das Zuger Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Mehrheit der für ungültig erklärten Wahlzettel nachträglich für gültig erklärt werden. Das Ergebnis wurde mit allen Wahlzetteln nachgezählt. Am Resultat ändert sich nichts – alle sieben bisherigen Regierungsräte bleiben gewählt. Das Resultat von Manuela Weichelt von den Alternativen verbessert sich aber. Sie hat neu 2042 Stimmen Abstand auf den nicht gewählten Martin Pfister und nicht mehr nur 205 Stimmen. 

Die Wahlen an sich sollen aber nicht wiederholt werden. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

veröffentlicht: 23. Oktober 2014 16:20
aktualisiert: 27. September 2018 16:58

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