Zentralschweiz
Zug

Zuger wollen Parkplätze beim Postplatz behalten

Zuger wollen Parkplätze beim Postplatz behalten

10.06.2018, 14:37 Uhr
· Online seit 10.06.2018, 14:25 Uhr
Stadt nimmt Parkplatz-Initiative deutlich an
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Mit einem Ja-Anteil von 58,1 Prozent haben die Stimmberechtigten der Stadt Zug die Volksinitiative «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt» angenommen. Die Initiative beauftragt den Stadtrat, den Bebauungsplan Postplatz so abzuändern, damit die gemäss Bebauungsplan aufzuhebenden oberirdischen Parkplätze, insgesamt 42, im Bereich der Altstadt – ausser auf dem oberen Postplatz – erhalten bleiben.

Stadtpräsident Dolfi Müller bedauerte den Ausgang dieser Abstimmung, zeigte jedoch Verständnis für den Volkswillen: «Die Post wie auch die Läden der Zuger Altstadt sind den Menschen ans Herz gewachsen. Die Post ist unwiderruflich weggezogen. Mit ihrem Votum zeigt sich eine Mehrheit der Zuger Stimmberechtigten solidarisch mit den Läden in der Altstadt.»

Reaktionen von Pro- und Contra-Komitee

Felix Kalt vom Pro-Komitee zeigte sich glücklich über die gewonnene Abstimmung. Die Stimmberechtigten hätten für den Erhalt der Parkplätze und das Überleben der Altstadtgeschäfte ein deutliches Zeichen gesetzt. Die oberirdischen Parkplätze seien eine von vielen Massnahmen, um dem Gewerbe in der Altstadt zu helfen. Vom Stadtrat forderte Felix Kalt eine rasche Umsetzung des Volkswillens.

Enttäuscht über das deutliche Resultat zeigte sich Astrid Estermann vom Nein-Komitee und bedauerte den Umstand, dass der Kompromiss vor zehn Jahren nicht Realität geworden sei. Damals habe sich das Stimmvolk für 100 neue unterirdische Parkplätzen und für die Aufhebung von 60 oberirdischen Parkplätzen ausgesprochen. Damals sei die Schaffung eines lebendigen Postplatzes im Zentrum gestanden, was jetzt leider nicht geschehen werde. Offensichtlich sei es nicht gelungen, die Vision eines modernen Postplatzes aufzuzeigen.

Wie geht es weiter?

Die Stadtregierung wird nun den Bebauungsplan so rasch als möglich anpassen und dem Kanton zur Vorprüfung einreichen, heisst es in einer Mitteilung der Stadt Zug. Allerdings sei diese Anpassung ein langwieriger Prozess. Bis zur Rechtskraft des angepassten Bebauungsplans könnten demnach Jahre vergehen: Der politische Prozess verlange eine zweifache Beratung in der Bau- und Planungskommission sowie eine zweifache Lesung im Grossen Gemeinderat. Anschliessend bleibe eine Verwaltungsbeschwerde an den Regierungsrat, das Verwaltungsgericht und schliesslich an das Bundesgericht möglich. Ein solches Verfahren sei nicht auszuschliessen. Für die Dauer des gesamten politischen und rechtlichen Verfahrens bleibe weiterhin der 2008 beschlossene Bebauungsplan massgebend. Dies habe zur Folge, dass die zur Diskussion stehenden 42 Parkplätze spätestens am 27. April 2019 aufgehoben werden müssen, wenn der geänderte Bebauungsplan zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig ist.

veröffentlicht: 10. Juni 2018 14:25
aktualisiert: 10. Juni 2018 14:37

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