Zentralschweiz
Luzern

Schütze von Schulhaus Wydenhof muss im Gefängnis bleiben

Beschwerde abgewiesen

Pausenplatz-Schütze von Ebikon blitzt vor Bundesgericht ab

06.12.2023, 12:29 Uhr
· Online seit 06.12.2023, 12:15 Uhr
2017 hat ein Mann auf eine Gruppe geschossen, die sich beim Schulhaus Wydenhof in Ebikon befand. Hierfür wurde der Schütze zu über 6 Jahren Haft verurteilt. Nun hat das Bundesgericht die Beschwerde des Mannes vollumfänglich abgewiesen.
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Er habe aus nichtigem Anlass mit dem Sturmgewehr auf eine Gruppe Jugendlicher und junger Erwachsener geschossen. Es sei insofern grosszügig, dass die Vorinstanz von einem leichten bis mittelschweren Verschulden ausgegangen sei. Dies schreibt das Bundesgericht in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Mit Sturmgewehr auf Jugendliche geschossen

Der heute 40-jährige Verurteilte ärgerte sich im Sommer 2017 über den Lärm einer Gruppe, die sich in rund 45 Meter Distanz auf dem Pausenplatz des Schulhauses Wydenhof in Ebikon befand. Als zwei aus der Clique gegen eine Wand urinierten, holte der Schweizer sein Sturmgewehr, legte das Magazin ein und zielte auf die Gruppe. Durch den abgegebenen Schuss wurde ein junger Kosovare schwer verletzt.

Zuerst erste Hilfe geleitet, dann Schnaps getrunken

Der Täter hatte zum Zeitpunkt der Schussabgabe 2,5 Liter Bier intus. Nach dem Schuss räumte er die Waffe weg, schickte seiner Freundin per SMS die Nachricht «ech ha scheisse baut» und begab sich mit Verbandsmaterial zum Opfer, dem er einen Druckverband anlegte. Die Umstehenden wies er an, die alarmierte Ambulanz einzuweisen. Danach ging der Mann nach Hause und trank einen Schnaps.

Schuldunfähig? Nicht laut dem Bundesgericht

Das Bundesgericht folgt der Sicht des Kantonsgerichts, wonach der Täter trotz des Alkoholeinflusses schuldfähig war. Er weise eine erhebliche Alkoholgewöhnung auf. Ansonsten hätte er nach dem Schuss nicht so klar handeln können.

Kein Gehör hat das Bundesgericht für die Kritik des Mannes an der Strafzumessung und dem Sachverhalt. Das Kantonsgericht erachtete die Aussage des Mannes, es handle sich um einen Unfall, als Schutzbehauptung. Der erfahrene Schütze sagte aus, er habe das Magazin für leer gehalten und habe nur das «Klicken» hören wollen, um sich mental zu entlasten.

Gefängnisstrafe bleibt bestehen

Damit muss der Pausenplatz-Schütze von Ebikon weiterhin im Gefängnis bleiben. Das Luzerner Kriminalgericht hatte ihn im Sommer 2022 verurteilt, das Kantonsgericht bestätigte das Urteil im vergangenen Frühling. Das Strafmass lautete sechs Jahre und zwei Monate Haft.

(sda/red.)

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veröffentlicht: 6. Dezember 2023 12:15
aktualisiert: 6. Dezember 2023 12:29
Quelle: PilatusToday

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redaktion@pilatustoday.ch