Quelle: Tele 1
Die Kiesreserven im Kanton Zug sind bald ausgeschöpft. Deshalb sucht die Zuger Regierung nach einem neuen Standort für den Kiesabbau und hat diesen im Chamer Gebiet Hatwil-Hubletzen gefunden. Dagegen wehrte sich die Gemeinde vehement – nun mit einem Erfolg vor dem Bundesgericht.
Dieses heisst eine Beschwerde der Gemeinde Cham gegen den Beschluss des Zuger Kantonsparlaments aus dem Oktober 2020 gut, wie die Gemeinde Cham und der Kanton Zug in einer Mitteilung schreiben. Damals wurde das Kiesabbaugebiet Hatwil-Hubletzen definitiv in den kantonalen Richtplan aufgenommen.
Bundesgericht geht auf die Beschwerde ein
Daraus wird nun nichts: Die Festsetzung des Standorts im Richtplan lasse sich nicht aufrechterhalten, heisst es im Urteil des Bundesgerichts. Sprich, der Kanton muss noch einmal über die Bücher. Der Auftrag ist klar: So sollen unter anderem weitergehende Abklärungen gemacht werden in Bezug auf den nutzbaren Kies aus der Grundmoräne. Zudem sollen andere geeignete Gebiete erneut beurteilt werden. Die Gemeinde Cham bezeichnete in ihrer Beschwerde den Vergleich mit Alternativstandorten als «offensichtlich fehlerhaft». Dem gab das Bundesgericht nun recht.
Gemeinde will Landschaft weiterhin schützen
Die Zuger Baudirektion will nun prüfen, ob die beiden Aufgaben zu erfüllen sind, heisst es weiter in der Medienmitteilung. Der Bundesgerichtsentscheid sei zwar ein Erfolg, trotzdem gibt sich die Gemeinde Cham nicht zufrieden: «Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass die wirtschaftlichen Interessen des Kiesabbaus in einem grossen Missverhältnis zum Grundwasser- und Landschaftsschutz sowie dem Erhalt der Fruchtfolgeflächen stehen", so Gemeindepräsident Georges Helfenstein. Man wolle sich darum weiterhin mit allen vertretbaren Mitteln gegen einen Kiesabbau im Gebiet Hatwil-Hubletzen engagieren.
(red.)